Laufbahn

Ernennung zum Feuerwehrmann/-frau Anwärter

Voraussetzung: Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr

 Dienstgradabzeichen Feuerwehrmann/-frau Anwärter


.Ernennung zum Feuerwehrmann/-frau

Voraussetzung: Übernahme aus der Jugendfeuerwehr oder Absolvierung der Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 1 und 3

 
Dienstgradabzeichen Feuerwehrmann/-frau

.Ernennung zum Oberfeuerwehrmann/-frau

Voraussetzung: Mindestens 2 Jahre Feuerwehrmann/-frau und erfolgreiche Absolvierung der Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Module 2 und 4

 Dienstgradabzeichen Oberfeuerwehrmann/-frau

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Ernennung zum Hauptfeuerwehrmann/-frau

Voraussetzung: Mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann/-frau und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr

Dienstgradabzeichen Hauptfeuerwehrmann/-frau

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Ernennung zum Unterbrandmeister/-in

Voraussetzung: Mindestens Hauptfeuerwehrmann/-frau oder 1 Jahr Oberfeuerwehrmann/-frau und erfolgreiche Absolvierung der Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung

 

 Dienstgradabzeichen Unterbrandmeister/-in

 


Ernennung zum Brandmeister/-in

Voraussetzung: Mindestens 2 Jahre Unterbrandmeister/-in und erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführerlehrgang (FIII) am Institut der Feuerwehr

 
Dienstgradabzeichen Brandmeister/-in

Ernennung zum Oberbrandmeister/-in

Voraussetzung: Mindestens 2 Jahre Brandmeister/-in und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen

 
Dienstgradabzeichen Oberbrandmeister/-in


.Ernennung zum Hauptbrandmeister/-in

Voraussetzung: Mindestens 5 Jahre Oberbrandmeister/-in und regelmäßige Teilnahme am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen

 
Dienstgradabzeichen Hauptbrandmeister/-in


.Ernennung zum Brandinspektor/-in

Voraussetzung: Mindestens Oberbrandmeister/-in und erfolgreiche Absolvierung des Zugführerlehrgang (FIV) am Institut der Feuerwehr

 
Dienstgradabzeichen Brandinspektor/-in

Ernennung zum Brandoberinspektor/-in

Voraussetzung: Mindestens Brandinspektor/-in und erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs „Führer von Verbänden (F/B V)“ am Institut der Feuerwehr

 
Dienstgradabzeichen Brandoberinspektor/-in


Ernennung zum Gemeindebrandinspektor/-in oder Stadtbrandinspektor/-in

Voraussetzung: Mindestens Brandinspektor/-in und erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs „Leitung einer Feuerwehr (F VI)“ am Institut der Feuerwehr

Dienstgradabzeichen Gemeindebrandinspektor/-in oder Stadtbrandinspektor/-in