Laufbahn
Ernennung zum Feuerwehrmann/-frau Anwärter
Voraussetzung: Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr

Dienstgradabzeichen Feuerwehrmann/-frau Anwärter
.Ernennung zum Feuerwehrmann/-frau
Voraussetzung: Übernahme aus der Jugendfeuerwehr oder Absolvierung der Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 1 und 3

- Dienstgradabzeichen Feuerwehrmann/-frau
.Ernennung zum Oberfeuerwehrmann/-frau
Voraussetzung: Mindestens 2 Jahre Feuerwehrmann/-frau und erfolgreiche Absolvierung der Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Module 2 und 4

Dienstgradabzeichen Oberfeuerwehrmann/-frau
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Ernennung zum Hauptfeuerwehrmann/-frau
Voraussetzung: Mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann/-frau und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr
- Dienstgradabzeichen Hauptfeuerwehrmann/-frau
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Ernennung zum Unterbrandmeister/-in
Voraussetzung: Mindestens Hauptfeuerwehrmann/-frau oder 1 Jahr Oberfeuerwehrmann/-frau und erfolgreiche Absolvierung der Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung

Dienstgradabzeichen Unterbrandmeister/-in
Ernennung zum Brandmeister/-in
Voraussetzung: Mindestens 2 Jahre Unterbrandmeister/-in und erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführerlehrgang (FIII) am Institut der Feuerwehr

- Dienstgradabzeichen Brandmeister/-in
Ernennung zum Oberbrandmeister/-in
Voraussetzung: Mindestens 2 Jahre Brandmeister/-in und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen

- Dienstgradabzeichen Oberbrandmeister/-in
.Ernennung zum Hauptbrandmeister/-in
Voraussetzung: Mindestens 5 Jahre Oberbrandmeister/-in und regelmäßige Teilnahme am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen

- Dienstgradabzeichen Hauptbrandmeister/-in
.Ernennung zum Brandinspektor/-in
Voraussetzung: Mindestens Oberbrandmeister/-in und erfolgreiche Absolvierung des Zugführerlehrgang (FIV) am Institut der Feuerwehr

- Dienstgradabzeichen Brandinspektor/-in
Ernennung zum Brandoberinspektor/-in
Voraussetzung: Mindestens Brandinspektor/-in und erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs „Führer von Verbänden (F/B V)“ am Institut der Feuerwehr

- Dienstgradabzeichen Brandoberinspektor/-in
Ernennung zum Gemeindebrandinspektor/-in oder Stadtbrandinspektor/-in
Voraussetzung: Mindestens Brandinspektor/-in und erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs „Leitung einer Feuerwehr (F VI)“ am Institut der Feuerwehr
Dienstgradabzeichen Gemeindebrandinspektor/-in oder Stadtbrandinspektor/-in