Ausbildung

Ausbildung der Feuerwehrangehörigen

Bevor ein Feuerwehrangehöriger am Einsatzgeschehen teilnehmen darf, durchlaufen die Anwärter eine umfassende Ausbildung.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Aufnahme in den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schmallenberg möglich.

Er nennt sich nun „Feuerwehr-Anwärter“

Nach der Aufnahme, – ein bestandener Gesundheitsscheck ist Voraussetzung -, erhält der Feuerwehrangehörige seine Dienst- und Arbeitskleidung. Bis zum Besuch des Grundlehrgangs vergeht mindestens ein Jahr. In dieser Zeit soll dem Feuerwehrangehörigen die Arbeit innerhalb der Feuerwehr vorgestellt werden. Erst jetzt, etwa ein Jahr nach Eintritt in die Feuerwehr, melden die Löschzug- und Gruppenführer die Feuerwehranwärter zum Grundlehrgang an.

Bei der Übernahme aus der Jugendfeuerwehr entfällt diese Probezeit, da der Feuerwehrangehörige die Grundkenntnisse bereits mitbringt. Angehörige der Jugendfeuerwehr werden bei Eintritt in die aktive Wehr direkt zur Feuerwehrfrau/mann befördert.

Während der Grundlehrgänge (Truppmannausbildung Module 1 bis 4) wird ihnen das nötige Grundwissen vermittelt. In diesem theoretischen und praktischen Unterricht werden die Grundbegriffe von Feuerwehrtechnik, Fahrzeug- u. Gerätekunde, technischer Hilfeleistung, Sanitätsdienst und den allgemeinen Grundlagen für die Arbeit im Feuerwehrdienst und im Katastrophenschutz vermittelt. Nach erfolgreicher Teilnahme an diesen Grundlehrgängen erfolgt nun die Beförderung zur/zum Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann.

Der Feuerwehrangehörige wird in den folgenden Jahren in der eigenen Wehr kontinuierlich weiter ausgebildet.

Es können nun weiterführende Lehrgänge, z.B. der Truppführerlehrgang auf Kreisebene, Gruppen-, Zug- und Wehrführerlehrgänge auf Landesebene am IDF in Münster besucht werden.

Je nach Art des Führungslehrgangs muss im Vorfeld aber eine Teilnahme am Atemschutz-, Maschinisten, Funk- und GSG/ABC-Lehrgang erfolgen. Diese Lehrgänge werden an der Ausbildungsstätte des Kreises in Meschede abgehalten.

Die Ausbildung auf Stadt- und Kreisebene erfolgt durch ehrenamtliche Ausbilder, die ihr Wissen in jahrelangem Einsatz- und Ausbildungsdienst erworben haben.